Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Pachtvertrag; Stand: Januar 2020)

Die Carrot GmbH, Redder Str. 133, 45711 Datteln (im Folgenden: “Carrot”) bietet Kunden über das Internet auf ihrer Webseite unter www.meine-blumenwiese.eu die temporäre Pacht einer derzeit als Ackerfläche oder Wiese genutzten Fläche zur ausschließlichen Nutzung als Blumenwiese an.

 

I Geltungsbereich 
  1. Für die Geschäftsbeziehung einschließlich einzelner Bestellungen, Lieferungen und Leistungen zwischen Carrot und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  2. Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnisnahme von diesen durch Carrot – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Das Angebot richtet sich an Privatkunden (B2C) und Unternehmer (B2B). Privatkunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

II Vertragsschluss 
  1. Die im Onlineshop dargestellten Leistungen und Produkte stellen kein bindendes Angebot dar; sie verstehen sich als eine bloße Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
  2. Durch Anklicken des Buttons “Jetzt kaufen” im “Checkout” gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die Pacht einer Fläche zur temporären Umwandlung in eine Blumenwiese zum angebotenen Preis ab. Carrot versendet unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch automatisierte E-Mail. Dabei handelt es sich noch nicht um die Annahme der Bestellung. Carrot ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zehn Werktagen nach dessen Eingang durch eine Ablehnung und dem Zugang dieser beim Kunden abzulehnen. Erfolgt keine Ablehnung durch Carrot innerhalb von 10 Werktagen bzw. bestätigt Carrot die Bestellung innerhalb von 10 Tagen ist der Kunde an seine Bestellung gebunden.

 

III. Vertragszeitraum 

Der Vertragszeitraum wird als “Blühperiode” definiert. Er umfasst den Zeitraum vom 01.03. des Kalenderjahres bis zum 31.10. des Kalenderjahres.  

 

IV. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 
  1. Im Falle eines Kaufs von Produkten oder Leistungen schuldet Carrot die Lieferung bzw. Leistung der Kaufsache.
  2. Bei der Pacht einer Fläche und temporären Umwidmung dieser Fläche in eine Blumenwiese gilt Folgendes:
  3. a) Mit Abschluss des Vertrags wird der Kunde Pächter der besagten Fläche. Besitz, Eigentum oder Anwartschaftsrechte sind mit der Pacht nicht verbunden. Dem Kunden stehen weder ein Anspruch auf Herausgabe noch ein Recht auf Umgang oder auf Mitbestimmung im Rahmen der Bewirtschaftung noch ein Recht zum Betreten der Fläche zu. Der Kunde pachtet die Fläche ausschließlich um sicherzustellen, dass die Fläche vom Zeitpunkt der Aussaat der Blumenwiese im Frühjahr (März – Juli des Jahres) bis zum Vegetationsende (ab Oktober des Jahres) ausschließlich als Blumenwiese für Naturschutzgründe genutzt wird. Kunde beauftragt Carrot mit der Sicherstellung der operativen Bewirtschaftung der Fläche. Carrot stellt selbst oder durch von Carrot beauftragte Dienstleister sicher, dass die Umwandlung der Fläche in einem temporäre Blumenwiese entsprechend den anerkannten Regeln der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung rechtzeitig erfolgt. Kunde steht kein Recht zu diese Dienstleistung selbst zu erbringen. 

Die Blumenwiese soll insbesondere als Schutz und Lebensraum für Insekten, Kleintiere und weitere Wildtiere dienen. Die Blumen der Blumenwiese haben auf der Wiese zu verbleiben und dürfen nicht entnommen werden. 

  1. b) Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich Carrot zu einer temporären Umwandlung der Fläche von landwirtschaftlicher Nutzfläche insbesondere Ackerland in eine Blumenwiese für den Zeitraum einer Blühperiode beginnend ab der Einsaat im Frühjahr und endend mit Ende der Blühperiode im Herbst desselben Jahres. Die Düngung und Behandlung mit chemischen Mitteln ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Die Blumenwiese darf nach Einsaat im Frühjahr frühestens im Herbst nach Ende der Blühperiode umgebrochen werden. Carrot stellt sicher, dass zur Zeit der “Blüte” ein Bild von der Blumenwiese im Internet zur Verfügung gestellt und veröffentlicht wird.

 

V. Preise und Zahlungen 
  1. Die im Onlineshop angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.
  2. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, sind im Preis Verpackung und Porto nicht enthalten. Bei der Versendung der Artikel können daher zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet.
  3. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse (Überweisung), per Rechnung, per Kreditkarte, apple pay, google pay  oder paypal. Carrot behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen oder weitere anzubieten.
  4. Der Kunde hat alle Beträge spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei Carrot. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung seitens Carrot in Zahlungsverzug; für Privatkunden gilt dies nur, wenn sie hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden sind.

 

VI. Liefer- und Versandbedingungen 
  1. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
  2. Falls Carrot an der Erfüllung einer Lieferverpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die Carrot oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und Carrot diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Krieg, Naturkatastrophen und höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Hierüber wird Carrot den Kunden unverzüglich informieren.
  3. Bei Buchung einer konkreten Fläche erhält Carrot das Recht die Buchung einer anderen Fläche zuzuordnen, sofern nicht genügend Buchungen für die Fläche eingegangen sind die eine Aussat rechtfertigen würden. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht vom Vertrag zurück zu treten, indem er gegenüber Carrot innerhalb von zehn Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich widerspricht.
  4. Carrot hat das Recht, für den Fall, dass Kunde eine konkrete Fläche zur Pacht gewählt hat, und die Fläche aus Gründen die Carrot nicht zu vertreten hat, unerwartet nicht mehr zur Verfügung steht, eine alternative Fläche anzubieten, die möglichst in der Nähe der ursprünglichen Fläche liegt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht vom Vertrag zurück zu treten, indem er gegenüber Carrot innerhalb von zehn Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich widerspricht.

 

VII. Eigentumsvorbehalt 
  1. Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
  2. Soweit der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes veräußern. Die Veräußerung bedarf der Zustimmung von Carrot. Die Zustimmung darf nur mit Begründung verweigert werden. Für den Fall der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung gegenüber den Endabnehmern an Carrot abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt.

 

VIII. Haftung

1. Carrot haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Carrot, deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet Carrot für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet Carrot für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  1. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Ziff. VIII.1. Sätze 1 und 2 fallen, haftet Carrot, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist insoweit jedenfalls auf den Wert beschränkt, der dem Wert der Lieferung entspricht.
  2. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

 

 

IX Schlussbestimmungen 
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Carrot. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

 

Datteln, den 01.01.2020